Flugverspätung-Entschädigung: Alles, was Passagiere wissen sollten

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Alle Dinge für die Reise beieinander, zeitgerecht am Flughafen und plötzlich: Flug verspätet, gar für mehrere Stunden. Ein Ärgernis, vor allem wenn Anschlüsse rechtzeitig erreicht werden müssen. Ganz im Regen stehen gelassen werden Passagiere nicht. Es gilt dabei aber, einiges zu beachten.

Flugverspätung-Entschädigung: Weltenbummler werden nicht alleine gelassen

Vielen Reiselustigen und Weltenbummler ist es schon einmal passiert: Alles ist organisiert, per Taxi, Auto oder Zug geht es zum Flughafen, hinein in die Empfangshalle, um auch zeitgerecht am Check-in zu stehen. Aber plötzlich prangen an der Anzeigentafel genau die leuchtenden Buchstaben, die in diesem Moment so ganz und gar nicht zu gebrauchen sind: „Delayed“.

Der Flug ist verspätet. Nicht selten auch auf unbestimmte Zeit. Egal ob Geschäftsreise oder privater Weg in den Urlaub, ein solcher Ausfall des Fluges ist ärgerlich, muss aber nicht einfach so hingenommen werden. Wer beispielsweise in der Europäischen Union bei einer dortigen Linie unterwegs ist, genießt nach der Fluggastrechte-Verordnung, mit der zugegeben etwas sperrigen Bezeichnung [VO(EG) Nr.261/2004], einen besonderen Schutz.

Flugverspätung-Entschädigung, Foto Anita Arneitz
Allein am Flughafen – kann passieren, wenn sich der Abflug verspätet oder ganz gestrichen wird

Die Rechte von Fluggästen – ein kleiner Überblick

Reisende haben ab zwei Stunden Flugverspätung Anspruch auf Versorgungsleistungen. Bei einer Kurzstrecke bis 1500 Kilometer sind das etwa kostenlose Getränke und Snacks sowie die Ermöglichung von Telefonaten und das Abrufen von E-Mails.

Fällt die Verzögerung gar drei bis vier Stunden aus (das entspricht bereits einer Nichtbeförderung), ist neben Hotelaufenthalten ferner eine Entschädigung je nach Streckenlänge von 250 Euro bis zu hin 600 Euro einzufordern. Egal, ob Dienstreise oder Pauschalreise. Dies gilt auch für günstigere Linienbetreiber, also Billigfluglinien. Denn es kommt nicht darauf an, in welcher Preisklasse ein Flug angesiedelt ist.

Voraussetzung ist jedoch, dass sich die Fluggesellschaft selbst für die Unterbrechung ihres Flugplans verantwortlich zeichnet. Ein Beispiel: Kommt es etwa bei der Austrian Airlines, unabhängig zur gebuchten Distanz, zu Verspätungen von mehr als fünf Stunden aufgrund eines Wartungsproblems, steht dem Fluggast ein Rücktritt mit voller Kostenerstattung zu. Sind etwaige Anschlüsse zu erreichen, hat der Flugbetreiber für eine alternative Beförderung zum Bestimmungsort zu sorgen, die zudem auch akzeptabel sein muss. Passiert dies erst am darauffolgenden Tag, ist ebenfalls eine Hotelübernachtung inklusive Hin- und Rückfahrt anzubieten. In jedem Fall gibt es klare Fluggastrechte bei Verspätung. Ansprüche sollten so rasch wie möglich geltend gemacht werden.

Verspätungen oder Ausfälle kommen bei den besten Airlines vor. Foto: Matthias Eichinger

Flugverspätung, und jetzt?

Die Vorfreude auf den Urlaubsflieger kann durch eine Verspätung schnell getrübt werden. Tritt ein solcher Fall ein, heißt es auch als Fluggast zügig zu agieren. Manche Linien können hier nämlich auch recht behäbig in Gang kommen. Um die Rechte leichter durchsetzen zu können, gilt es auf einige Punkte acht zugeben. Hier einige Tipps:

  1. Grundlegend ist es wichtig, sich den Verspätungsgrund von Bediensteten vor Ort in schriftlicher Form bestätigen zu lassen.
  2. Unterlagen  anfertigen und sammeln! Von den Tickets, über Fotos von der Anzeigentafel bis hin etwaigen Gutscheinen und Belegen von Ausgaben. Je nachvollziehbarer die Verzögerung im Nachhinein ist, desto angenehmer lässt sich die Administration bewerkstelligen.
  3. Was viele oft vergessen: Datenaustausch mit anderen Reisenden hilft ebenfalls weiter. Es mag nach Klischee klingen, aber gemeinsam ist man tatsächlich besser aufgestellt. Sich gegenseitig über den Kenntnisstand auszutauschen, davon profitieren alle Beteiligten.
  4. Unbedingt auf die Versorgungsleistungen bestehen. Rückt die Fluglinie mit keinerlei Informationen heraus und gestaltet sich auch die Einigung auf Ersatz als schwierig, helfen Agenturen, Servicestellen und Plattformen bei der Abwicklung. In Österreich gehört zum Beispiel Flightright dazu.

Flugverspätung-Entschädigung: Worauf es keinen Anspruch gibt

Sogenannte „außergewöhnliche Zustände“ liegen laut der EU-Verordnung nicht in der Verantwortung der Fluglinie. Wenn etwa der Flughafen gesperrt wird oder der darüber liegende Luftraum. Gleiches gilt für Streiks, Vögel in Triebwerken oder politische Instabilität in einem Land, die unter unvermeidbare Sicherheitsrisiken fallen. Entschädigungen sind hier leider nicht möglich.

Klar, ist das unangenehm und ärgerlich. Trotzdem das Beste daraus machen und sich in jedem Fall informieren, selbst wenn es auf den ersten Blick keinen Entschädigungsanspruch gibt. Es gibt nämlich auch Ausnahmen! Auf Plattformen wie Flightright lässt sich einfach und schnell schon unterwegs überprüfen, ob es nicht doch eine Chance auf Entschädigung gibt. Dieser Check ist kostenlos. Dafür müssen nur die Flugdaten eingetragen werden. Besteht ein Anspruch, kann mit einem Klick Flightright beauftragt werden, die Entschädigungsansprüche für einem durchzusetzen. Das kann ganz praktisch sein. Denn einige Airlines streiten die Entschädigung gerne ab oder verwirren einem mit irgendwelchen juristischen Formulierungen. Die Flugrechte-Verfechter lassen sich davon nicht abwimmeln und kommen oft rascher zum Geld als ein Einzelkämpfer.

 

Text: Anita Arneitz & Wolfgang Hoi. Der Artikel entstand in Kooperation mit Flightright

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